Kontrollfahrt

Kontrollfahrt (für Inhaber von ausländischen Führerausweisen)

Der ausländische Führerausweis muss innerhalb von einem Jahr seit der Einreise in die Schweiz in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Personen, die in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien B, B1, C, C1, D, D1 oder F berufsmässig führen möchten (z.B. Lastwagen- oder Taxifahrer), müssen vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie erwerben.

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Bei einer Kontrollfahrt kann die Fahrkompetenz geprüft werden. Das beinhaltet die Fahrzeugbedienung und weitere Aspekte, wie beispielsweise das Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, wie sich der Lenker an die Verkehrsverhältnisse anpasst, wie er mögliche Gefahren erkennt und darauf reagiert oder ob er korrekt auf eine Autobahn einfahren kann.

Wichtig!

Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (beinhaltet Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU, Fahrstunden und praktische Führerprüfung) durchlaufen werden.

Solltest du dir vor deiner Kontrollfahrt unsicher sein, gehen wir mit dir in nur wenigen Auffrischungsstunden die wichtigsten Themen nocheinmal durch. So bist du auf jeden Fall fit um die Kontrollfahrt zu bestehen. 

Tipp von Uns: Warte nicht zu lange!

Es zahlt sich aus, wenn du dich frühzeitig um die Anerkennung deines Fahrausweises kümmerst.