FAQ

FAQ - Lernfahrausweis

Meistgestellte Fragen

Du musst einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und einen gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) vorweisen können.

Du füllst das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis aus und legst den Sehtest und den Nothelferausweis bei. Alle Bestandteile schickst du zusammen dem Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

Das Gesuchsformular kann in der Regel auf den Internetseiten des Strassenverkehrsamts deines Wohnkantons heruntergeladen werden oder du erhältst es direkt beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons oder in vielen Gemeinden auch direkt bei der Einwohnerkontrolle.

Hier findest du die Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter der Schweiz: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/

Nach dem Beantragen des Lernfahrausweises, bekommst du vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbewilligung für die Theorieprüfung. Nach bestandener Theorieprüfung bekommst Du den Lernfahrausweis.

Ab dem 1.1.2021 kann der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Bis dahin gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichung des Mindestalters absolviert werden.

Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 erwerben, auch wenn sie noch nicht 18-jährig sind. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

FAQ - Theorieprüfung

Meistgestellte Fragen

Die Theorieprüfung kann in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden. In einigen Kantonen können die Theorieprüfungen auch auf Englisch absolviert werden (Informiere dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons).

Hier findest du die Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter der Schweiz: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/

Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

Hier findest du die Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter der Schweiz: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du die Theorie lernen kannst. Viele Fahrschulen bieten spezielle Theoriekurse an, in denen das nötige Wissen vermittelt wird. Du kannst dir den Stoff aber auch im Selbststudium aneignen, mithilfe von Apps, Online-Lernsoftware, Büchern oder CDs.

Offizieller Marktführer der Schweiz ist iTheorie: https://itunes.apple.com/ch/app/id499346672?mt=8&uo=4&at=10lt3X

Buch und Lernsoftware zusammen kannst du hier erwerben: https://shop.itheorie.ch/products/autofahren-lernen-kompakt-mobil-lernen-2018-2019?variant=10857024389235

Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten und wird am Computer absolviert. Sie besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen. Die maximale Punktzahl ist 150. Wenn du weniger als 15 Fehlerpunkte hast (d.h. mindestens 135 Punkte), dann hast du die Theorieprüfung bestanden.

Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Wenn du einen Führerschein der Kategorie A, A1 oder B1 besitzt, musst du die Theorieprüfung für die Kategorie B nicht machen.

Ab 1.1.2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig.

Bis zum 31.12.2020 musst du spätestens zwei Jahre, nachdem du die Theorieprüfung absolviert hast, die praktische Prüfung machen. Sonst musst du die Theorieprüfung wiederholen.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Kanton.

Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Hier findest du die Kontaktdaten (Tel, Email, Website) aller Strassenverkehrsämter der Schweiz: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/

Nein, die meisten Kantone erlauben gegen Zahlung einer Gebühr, die Theorieprüfung auch in einem anderen Kanton zu absolvieren.

FAQ - Verkehrskunde

Meistgestellte Fragen

Ja. Du musst den VKU besuchen, sonst kannst du nicht an die praktische Prüfung.

Den VKU musst du vor der praktischen Prüfung besuchen. Damit du den VKU besuchen kannst, musst du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein.

Ab dem 1.1.2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig. Das heisst, ab diesem Datum ist der VKU unbeschränkt gültig. Bis zum 31.12.2020 ist der VKU nur zwei Jahre gültig.

Wenn du einen Führerschein der Kategorie A, A1 oder B1 besitzt, musst du den Verkehrskundekurs nicht besuchen.

Der VKU-Kurs wird von Fahrschulen und Fahrlehrern angeboten. Er dauert insgesamt 8 Stunden, die auf vier Tage verteilt werden.

FAQ - Fahrschule

Meistgestellte Fragen

Du bist nicht dazu verpflichtet, Fahrstunden bei einem Fahrlehrer zu nehmen, aber es ist sehr empfehlenswert. Denn der Fahrlehrer bringt dir das Fahren von Anfang an korrekt bei und weiss, worauf die Experten bei der praktischen Prüfung achten.

Du kannst auch mit anderen Personen als deinem Fahrlehrer fahren. Für Begleitpersonen gelten folgende Vorschriften: Sie müssen mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Mit einem Führerschein auf Probe darf man keine Fahrschüler begleiten. Zudem muss die Handbremse für die Begleitperson erreichbar sein.

Hier findest du einen Ratgeber, Manöverkarten und das L-Schild für das selbständige Lernen: https://shop.itheorie.ch/collections/auto/products/ratgeber-autofahren-mit-begleitung-inkl-manoverkartenset

Es existieren keine Vorschriften betreffend der Anzahl absolvierter Fahrstunden. Der Fahrlehrer meldet dich zur Prüfung an, wenn du prüfungsreif bist. Jede Person lernt anders, deshalb unterscheidet sich die Anzahl der benötigten Fahrstunden stark.

Ab dem 1.2.2019 entfällt der Automateneintrag. Das bedeutet, du kannst die Prüfung mit einem Automaten absolvieren und danach trotzdem mit einem handgeschalteten Auto fahren. Es ist auch möglich, die Fahrausbildung mit einem handgeschalteten Auto zu absolvieren, für die Prüfung aber einen Automaten zu verwenden.

Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig. Wenn du mit dem Lernfahrausweis ins Ausland fahren willst, musst du dich bei der Vertretung des betreffenden Landes oder den Zolldienststellen über die geltenden Regeln informieren.

Ja, du darfst bei Lernfahrten andere Personen mitführen.

Autobahnen und Autostrassen darfst du erst befahren, wenn du prüfungsreif bist. Prüfungsreif bedeutet, dass du zur Prüfung angemeldet bist oder dass der Fahrlehrer dich als prüfungsreif bestätigt.

FAQ - Praktische Prüfung

Meistgestellte Fragen

Ab dem 1.1.2021 gilt: Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Führerprüfung machen will, muss mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben. Für Personen über 20 Jahren gibt es keine solche Vorschrift. Dann entscheidet der Fahrlehrer, wann du prüfungsreif bist.

Nein. Solange du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich auch selber zur praktischen Prüfung anmelden.

Ab dem 1.2.2019 entfällt der Automateneintrag. Das bedeutet, du kannst die Prüfung mit einem Automaten absolvieren und danach trotzdem mit einem handgeschalteten Auto fahren – vorausgesetzt, du weisst, wie man mit einem handgeschalteten Auto fährt.

Ab dem 1.2.2019 entfällt der Automateneintrag. Das bedeutet, du kannst die Prüfung mit einem Automaten absolvieren und danach trotzdem mit einem handgeschalteten Auto fahren. Es ist auch möglich, die Fahrausbildung mit einem handgeschalteten Auto zu absolvieren, für die Prüfung aber einen Automaten zu verwenden.

n der praktischen Prüfung möchte der Experte sehen, dass du dich sicher im Verkehr fortbewegen und angemessen auf verschiedene Situationen reagieren kannst.

Üblicherweise triffst du dich schon vor der Prüfung mit deinem Fahrlehrer, damit du dich einfahren kannst und letzte Fragen geklärt werden können. Die Prüfungsfahrt findet mit einem Experten statt. Die Prüfung dauert ca. 45 Minuten.

Du kannst die Prüfung problemlos einmal wiederholen.

Wenn du die Prüfung zweimal nicht bestanden hast, darfst du nur zur dritten Prüfung antreten, wenn dein Fahrlehrer bestätigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.

Du kannst die praktische Prüfung zweimal wiederholen. Wenn du die Prüfung auch beim dritten Mal nicht bestehst, musst du zu einem Eignungstest. Dieser klärt ab, ob du überhaupt geeignet bist, ein Motorfahrzeug zu führen. Ein Arzt kann hierbei die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit prüfen. Nur wenn dieser Test als bestanden gilt, darfst du ein viertes Mal an die praktische Prüfung.

Der Experte teilt dir das Resultat unmittelbar nach der Prüfung mit. Du erhältst einen Stempel auf deinen Lernfahrausweis, der besagt, dass du die Prüfung bestanden hast und nun alleine Auto fahren darfst. Achtung: Der Lernfahrausweis mit Stempel ist nach wie vor nur in der Schweiz gültig. Innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen erhältst du deinen Führerschein auf Probe, damit darfst du dann auch ins Ausland fahren.

Nein, du kannst die praktische Prüfung in einem Kanton deiner Wahl ablegen. Dein Wohnsitzkanton stellt dir die dafür notwendige Bewilligung aus. Es können Gebühren verlangt werden.

Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Hier findest du die Kontaktdaten (Tel, Email, Website) aller Strassenverkehrsämter der Schweiz: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/

Ja, solange das Auto betriebssicher ist (z. B. wintertaugliche Reifen bei Kälte oder Schneefall), ist dies möglich. Es ist aber empfehlenswert, die praktische Prüfung mit dem Auto des Fahrlehrers zu absolvieren.

FAQ - Führerausweis auf Probe

Meistgestellte Fragen

Wenn dein Führerausweis auf Probe ein Ablaufdatum im Jahr 2019 hat, bekommst du den definitiven Führerausweis bis zum 31.12.2019 nur, wenn du beide Weiterausbildungskurse (WAB1 und WAB2) absolviert hast.

Wer sich den Besuch des zweiten Tages (WAB 2) sparen will (nicht empfehlenswert), kann den Ausweis ablaufen lassen und den definitiven Ausweis im 2020 beantragen. Achtung: zwischen dem Ablauf des Ausweises und dem Erhalt des definitiven Ausweises darfst du – unter strenger Strafandrohung – nicht fahren!

Wenn dein Führerausweis auf Probe ein Ablaufdatum im Jahr 2020 oder später hat, musst du nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass du den heutigen Weiterausbildungskurs 1 (WAB 1) besucht hast.

Wenn du den Führerausweis auf Probe vor dem 31.12.2019 erworben hast, kannst du anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 (WAB 1) absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.

Wenn du den Führerausweis auf Probe nach dem 31.12.2019 erwirbst, musst du die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Für Neulenkende gilt in der Schweiz der Höchstwert von 0.1 Promille Alkohol im Blut.

Quelle: https://asa.ch/